Rechtsprechung
LG Wuppertal, 10.08.1999 - 6 T 630/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Beschwerdebefugnis im Nachlassinsolvenzverfahren
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1536
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03
Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages
Er dürfte deshalb auch kaum in der Lage sein, ein Insolvenzverfahren in Gang zu setzen, weil es nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist, die Erbenstellung zu klären (…MünchKomm-InsO/Siegmann, aaO Rdn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf ZIP 1998, 870, 871 f.; LG Wuppertal ZIP 1999, 1536). - AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14
Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller
Die Rechtsprechung und Literatur gibt wohl überwiegend davon aus, dass zum Nachweis der Erbenstellung die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist (LG Köln, Beschluss vom 24.06.2003, Az. 19 T 84/03, ZInsO 2003, 720; LG Wuppertal, Beschluss vom 10.08.1999, Az. 6 T 630/99;… Uhlenbruck- Lüer , 13. Aufl., § 317 Rnr. 2;… HambKomm- Böhm , 4. Aufl. 2012 , § 317 Rnr. 2, ggf. soll auch ein öffentliches Testament nebst Niederschrift über die Eröffnung ausreichen, §§ 2232 BGB, 348 FamFG).